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EHEVERTRAG
Wenn eine Ehe
nach einem wirklichen Lebenskonzept eingefädelt
und schließlich geschlossen wurde, besteht im Grunde kein Anlass zu zweifeln,
dass sie auch hält. Daher stört es auch nicht, wenn derartige Ehen mit einem
Ehevertrag abgesichert werden - und für die anderen Ehen gilt das sowieso.
Hier einige Zitate aus Beitrag in der
WELT vom 10. Mai 2004. Vollständige Url des Artikels:
http://www.welt.de/data/2004/05/10/276017.html.
"Drum prüfe, wer sich ewig bindet..."
Nur jede zehnte Ehe wird per Vertrag besiegelt - Dabei lässt sich so im
Trennungsfall jede Menge Ärger vermeiden
Am Anfang stehen Treueschwüre und rote Rosen. Gerade im Wonnemonat Mai schließen
viele Paare den Bund fürs Leben. Am Tag, der der schönste im Leben sein soll,
denkt noch keiner daran, dass das junge Glück einmal zu Ende gehen könnte. Doch
die Statistik spricht eine ganz andere Sprache: Fast die Hälfte der rund 400 000
Ehen, die Jahr für Jahr in Deutschland geschlossen werden, endet irgendwann beim
Scheidungsanwalt.
Wer sich vorher über die Folgen einer möglichen Trennung informiert und einen
Ehevertrag geschlossen hat, ist dann zumindest vor bösen finanziellen
Überraschungen gefeit. "Daran hat auch das Grundsatzurteil des
Bundesgerichtshofs nichts geändert", stellt Notar Axel Pfeifer von der
Hamburgischen Notarkammer klar. Nach wie vor können Ehepartner den finanziellen
Ausgleich für den Fall einer Scheidung individuell regeln. Allerdings darf es
dabei nicht zu einer eklatanten Benachteiligung eines der Partner kommen. Denn
sonst droht der Vertrag sittenwidrig und damit ungültig zu sein. "Aus
notarieller Sicht ist ein individueller und ausgewogener Ehevertrag heute
wichtiger denn je", sagt Pfeifer. Denn die vom Staat vorgesehenen Regelungen für
den Trennungsfall werden vor allem den Bedürfnissen einer Einverdiener-Ehe mit
Kindern und mittlerem Einkommen gerecht. Davon weichen inzwischen jedoch immer
mehr Lebensentwürfe ab.
Sinn macht ein Ehevertrag auf jeden Fall, wenn zumindest ein Partner Unternehmer
oder Freiberufler ist oder Kinder mit in die Ehe gebracht werden. Die
gesetzliche Regelung wird auch als ungerecht angesehen, wenn ein Ehepartner zu
Beginn der Ehe mehr Schulden als Vermögen hat, ein großes Vermögen mit in die
Ehe bringt oder hohe Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe erhält. "Die
Praxis zeigt einfach, dass sich mit einem Vertrag im Trennungsfall Streit und
Leid vermeiden lassen", sagt Pfeifer. Doch die Deutschen sind in Sachen Ehe
regelrechte Romantiker: gerade einmal jede zehnte Ehe wird mit einem Vertrag
abgesichert.
Existiert kein Ehevertrag, lebt ein Paar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Im Scheidungsfall werden Anfangs- und Endvermögen berechnet und miteinander
verglichen. Derjenige, der mehr erwirtschaftet hat, muss von dem Überschuss die
Hälfte an den anderen auszahlen (Zugewinnausgleich). Der gesetzliche Güterstand
der Zugewinngemeinschaft führt entgegen weit verbreiteter Irrtümer jedoch nicht
zu einem "gemeinschaftlichen" Vermögen der beiden Eheleute. "Deren vor oder
während der Ehe erworbene Vermögen bleiben selbstständig", sagt Pfeifer. Ebenso
die Schulden. Geteilt wird lediglich der Wertzuwachs. "Häufig ist jedoch das
Problem, dass dieser Wertzuwachs nicht liquide vorliegt", weiß Pfeifer aus
seiner Praxis. Gravierende Auswirkungen hat dies vor allem dann, wenn einer der
Partner Unternehmer ist, und dieser den anderen auszahlen muss. Für die Firma
kann dies das Aus bedeuten.
.....
Eine solche vertragliche Regelung hat
zwar ihren Preis (siehe Grafik). Doch im Vergleich zu den hohen Kosten mancher
Hochzeitsfeier relativiert sich diese Ausgabe rasch.
Einen weiteren Artikel zum Thema
Ehevertrag (in der WELT vom 25. April 2005)
finden Sie unter der Url.:
http://www.welt.de/data/2005/04/25/709469.html.
(Wörterbuch von
basisreligion und basisdrama)
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